„Am 26.07.2018 schreibt die «noz.de» in einem Artikel zum «Reichsbürger»: „Ein sogenannter „Reichsbürger“ hält die Behörden in Wildeshausen auf Trab. Wie aus einem Verwarngeld von 20 Euro wegen etwas über zehn Stundenkilometern auf einer 70er-Landstraße eine große Nummer werden kann, war jetzt im Amtsgericht Wildeshausen zu beobachten.
Angeklagt war ein 55-jähriger Wildeshauser, der in Visbek geboren wurde, von seiner Person aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ aber nicht mehr offenbaren wollte. Er machte vor Gericht aus dem Prozedere ums Verwarngeld eine prinzipielle Auseinandersetzung über die Legitimation der Rechtsprechung und der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Gericht und Anklagebehörde rechnen den Mann der Reichsbürger-Szene zu. Mehrere Schreiben schickte der 55-Jährige an die Bußgeldstelle. In einem bedrohte er, so die Anklage, den zuständigen Sachbearbeiter mit dem Tod. Der Bescheid sei ein völkerrechtswidriges Verbrechen in Kriegszeiten, auf dem die Todesstrafe stehen würde, heißt es in dem Schreiben. Angeklagter droht Sachbearbeiter mit dem Galgen „Ich glaube, dass es Ihr Kopf ist, der nach der Verurteilung am Galgen baumelt.“ Angeklagt wurde der Mann wegen versuchter Nötigung. Eine „versuchte“ deshalb, da die Behörde weiter aufs Eintreiben des auf 51 Euro angewachsenen Bußgelds drängte, das inzwischen bezahlt worden ist. Vor einer weiteren Strafe schützte den Angeklagten die Zahlung aber nicht. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro. Damit überbot das Gericht einen zwischenzeitlichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, gegen den der 55-Jährige Einspruch eingelegt hatte, nochmals um satte 40 Tagessätze. Der Angeklagte sei zwar nicht vorbestraft, habe sich aber weder reuig noch geständig gezeigt, hieß es in der Begründung. Zum Sachverhalt äußerte er lediglich, dass er den Brief mit den Drohungen nicht geschrieben habe. Weitere Angaben machte er nicht – aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ noch nicht mal zu seiner Person.“. – Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung“ Quelle: lkolpatriotinnen
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